01 : Alle Katzen müssen gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen geimpft sein.
Wir würden uns auch zum Schutze ihrer Katze freuen wenn diese zusätzlich gegen Leukose geimpft und HeLv Getestet sind.
Diese Impfungen sind durch ein Impfbuch nachzuweisen.
02 : Der Tierhalter muss insbesondere bei Vögel, die Unterkunft seines Tieres, ( Käfig ) mitbringen.
03 : Der Tierhalter muss Spezialfutter, medizinisches Futter in ausreichender Menge mitbringen. Normales Futter ist in preis inbegriffen.
04 : Der Tierhalter verpflichtet sich das abgegebene Tier, Termingerecht wieder abzuholen. Wird dies nicht getan. und eine Benachrichtigung fehlt, so kann das personal nach 14 Tagen über den verbleib des Tieres frei verfügen. Der ehemalige Halter kann
Gegen diese vorgehen keinen Einspruch erheben.
05 : Der Tierhalter bezahlt die Pensionskosten am Ankunftstag für die abgemachte Pensionszeit des Tieres. Bar im Voraus, falls nicht Anders vereinbart. Allerspätestens muss die Bezahlung bei Abholung entrichtet werden. Sind die Kosten nicht gedeckt, wird das entsprechende Tier einbehalten. Der .Tierferienplatz stellt keine Rechnungen. Wir akzeptieren nur Barzahlungen.
06: Die Kosten des Arzt es werden Direkt an den Halter verrechnet, oder Bar bei Abholung des Tieres eingefordert Auf Wunsch und separater Verrechnung können auch andere Ärzte konsultiert werden.
07: Durch dass bei uns die Tiere viel Freiheit haben, und in einer normalen Haushaltsumgebung ihren Aufenthalt genießen, müssen wir den Halter darauf aufmerksam machen, dass wir grobe schaden die durch das Tier verursacht wird in Rechnung stellen können. Dies betrifft insbesondere dass aggressive Wetzen der Krallen an der Tapete, das Urinieren an nicht vor gesehen stellen (Markieren), beschädigen des bestehenden Mobiliars usw.
Falls solches Verhalten schon in der eigenen Umgebung vorhanden ist, werden wir das Tier im vornherein ablehnen.
08 : Haben Sie für Ihren Liebling die Unterbringung in der Familie gebucht ist eine Anmeldung bis spätestens 7 Tage vor dem ausgemachten Eintrittstermin zu annullieren. (Nur per E-Mail Oder Fax ist der annullierung giltig) Danach sind bei Absage 50% des vereinbarten Totalbetrages zu bezahlen.
Wer bei den Eintritts Termin nicht erscheint und vorher nicht dem vereinbarten Termin abgesagt hat. Muss mit rechnen dass der volle Pensions Betrag Fallig ist.
09 : Bei jeder neuen Anmeldung wird ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen worin die abgesprochene Aufenthaltsdauer, der entsprechende Preis und die allgemeinen Geschäftsbedingungen ersichtlich sind.
10 : wer wegen Unfall früher aus den Ferien zurück kommt und seinen Tier holt bekommt einen Gutschrift das wird beim Nestern Ferien das Tier berechnet. (keiner Barauszahlung)
Gerichtsstand
Ist am sitz der tierferienplatz.ch